Home Leitbild-Ethik Trainingsinhalt Video Ort / Zeit Foto Notwehr Event/Seminar Profil Kontakt Links Preise Impressum Album NotwehrAls Selbstverteidigung wird die Vermeidung und die Abwehr von Angriffen auf die seelische oder körperliche Unversehrtheit eines Menschen bezeichnet. Die Spannweite solcher Angriffe beginnt bei Nichtbeachtung, unbedachten Äußerungen, Einnehmen von Gemeinschaftsraum usw., setzt sich fort über Beleidigungen, Mobbing und Körperverletzung und reicht bis zu schwersten Gewaltverbrechen. Dabei ist jedoch immer die Ausübung von Macht das Ziel des Täters.Ein weiterer Ansatzpunkt ist die Tatsache, dass die meisten Täter erfolgreich sein wollen, das heißt also, nicht "erwischt" werden wollen. Täter wollen ihr Opfer isolieren, also vom Schutz der Anderen abschneiden, eine wirksame Selbstverteidigung ist daher das Öffentlichmachen des Verbrechens. Darauf beruhen viele Methoden zur Vermeidung durch Abschreckung. Dazu gehört, in der Öffentlichkeit nicht hilflos oder überängstlich zu wirken, sondern durch das Auftreten zu vermitteln, sich im Zweifelsfall verteidigen zu können.Die Abwehr eines Angriffes wird erforderlich, wenn Vermeidung und Abschreckung nicht funktioniert haben. Unter dem juristischen Begriff Notwehr sind lediglich Maßnahmen zusammengefasst, die eine unmittelbare Bedrohung abwehren, außerdem gilt als Notwehr auch der Schutz von Gegenständen und anderen Rechtsgütern. Die Art und die Ausführung der Verteidigung muss so gewählt werden, dass der Angriff sicher und endgültig abgewendet werden kann. Bei mehreren Möglichkeiten soll die mildeste gewählt werden, der Verteidigende muss jedoch kein Risiko eingehen, wenn ein weniger schweres Mittel nicht mit Sicherheit zum Erfolg führt. Im Gegensatz zum populären Irrglauben sind die Auswirkungen der Notwehrhandlung auf den Angreifer irrelevant; weder ist ein Abwiegen von gesundheitlichen Schäden beim Angreifer erforderlich noch sind Verletzungen des Angreifers, die aus der Notwehrhandlung resultieren, strafbar. Die Flucht muss einem Verteidiger nicht zugemutet werden ("Das Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen"). Notwehr Um alle Inhalte sehen zu können, benötigen Sie den aktuellen Adobe Flash Player. |